Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.10.2000

Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2000 - V B 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7515
BFH, 05.10.2000 - V B 74/00 (https://dejure.org/2000,7515)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2000 - V B 74/00 (https://dejure.org/2000,7515)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - V B 74/00 (https://dejure.org/2000,7515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sachaufklärungspflicht - Beweiserhebung - Widerruf der Verzichtserklärung - Ergebnis der Beweisaufnahme

  • Judicialis

    FGO § 90; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 90 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verzicht auf mündliche Verhandlung; Widerruf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige

    Auszug aus BFH, 05.10.2000 - V B 74/00
    Wenn --wie hier-- mit der Beschwerde gerügt wird, das Finanzgericht (FG) habe es unterlassen, Zeugen zu vernehmen, muss der Beschwerdeführer nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777; vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57) darlegen:.
  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
    Auszug aus BFH, 05.10.2000 - V B 74/00
    Wenn --wie hier-- mit der Beschwerde gerügt wird, das Finanzgericht (FG) habe es unterlassen, Zeugen zu vernehmen, muss der Beschwerdeführer nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777; vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57) darlegen:.
  • BFH, 03.12.1997 - IV B 120/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 05.10.2000 - V B 74/00
    Er kann deshalb nun nicht mehr rügen, das FG habe eine von ihm zuvor beantragte Beweiserhebung unterlassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; vom 3. Dezember 1997 IV B 120/96, BFH/NV 1998, 713).
  • BFH, 24.07.1992 - V B 35/92

    Revision wegen Verfahrensfehlern, Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 05.10.2000 - V B 74/00
    Er kann deshalb nun nicht mehr rügen, das FG habe eine von ihm zuvor beantragte Beweiserhebung unterlassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; vom 3. Dezember 1997 IV B 120/96, BFH/NV 1998, 713).
  • BFH, 29.06.2010 - III B 168/09

    Beweisantrag und Verzicht auf mündliche Verhandlung - ordnungsgemäßer

    Damit hat sie zugleich den Verzicht auf die zuvor beantragte Zeugeneinvernahme erklärt (BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, und vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725).
  • BFH, 29.08.2011 - III B 110/10

    Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich Verzicht auf Zeugeneinvernahme -

    Ein Widerruf der Verzichtserklärung wäre auch unwirksam gewesen, da sich die Prozesslage nicht wesentlich geändert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330).
  • BFH, 10.10.2011 - III B 126/10

    Grundsätzliche Bedeutung

    Mit Schriftsätzen vom 21. Juni 2010 verzichteten dann beide Beteiligten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO); damit erklärten sie zugleich den Verzicht auf die zuvor beantragte Zeugeneinvernahme (BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, und vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725).
  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    -      inwiefern das FG-Urteil aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme be ruhen kann (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 93 f. und § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 69, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 12.06.2013 - X B 37/12

    Unwirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei gleichzeitigem

    Dem steht nicht entgegen, dass der BFH die Erklärung, auf mündliche Verhandlung werde verzichtet, zugleich als Verzicht auf eine zu einem früheren Zeitpunkt beantragte Beweiserhebung wertet (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884; vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; in BFH/NV 2007, 725; vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847, und vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100).
  • BFH, 04.05.2011 - IX S 2/11

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung - Verzicht auf beantragte

    Zudem hat die rechtskundig vertretene Klägerin mit ihrem Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich auch den Verzicht auf die zuvor beantragte Zeugeneinvernahme erklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2002 - IX B 103/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Verfahrensmangel -

    - inwiefern das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschluss vom 5. Oktober 2000 V B 74/00, BFH/NV 2001, 330; s. dazu auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 115 Rz. 93 f. und § 116 Rz. 50 i.V.m. § 120 Rz. 69).
  • FG Hamburg, 14.03.2003 - VI 165/01

    Verluste aus Grundstückshandel in USA

    Da die Möglichkeit, dass die Vereinbarung nicht umgesetzt würde, beim Verzicht auf mündliche Verhandlung bedacht wurde - anderenfalls hätte es einer mündlichen Verhandlung ohnehin nicht bedurft, weil dann lediglich Einstellungs- bzw. Kostenbeschlüsse veranlasst gewesen wären - liegt auch keine wesentliche Änderung der Prozesslage vor, die ausnahmsweise zum Widerruf der Einwilligung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung berechtigen kann (BFH-Urteil vom 19.10.2000, III R 100/96, BFH/NV 2001, 487 ; BFH-Beschluss vom 05.10.2000, V B 74/00, BFH/NV 2001, 330 ).
  • FG Hamburg, 17.01.2003 - VI 153/01

    Verluste aus Grundstückshandel in USA

    Da die Möglichkeit, dass die Vereinbarung nicht umgesetzt würde, beim Verzicht auf mündliche Verhandlung bedacht wurde - anderenfalls hätte es einer mündliche Verhandlung ohnehin nicht bedurft, weil dann lediglich Einstellungs- bzw. Kostenbeschlüsse veranlasst gewesen wären - liegt auch keine wesentliche Änderung der Prozesslage vor, die ausnahmsweise zum Widerruf der Einwilligung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung berechtigen kann (BFH-Urteil vom 19.10.2000, III R 100/96, BFH/NV 2001, 487 ; BFH-Beschluss vom 05.10.2000, V B 74/00, BFH/NV 2001, 330 ).
  • FG Hamburg, 17.01.2003 - VI 160/01

    Verluste aus Grundstückshandel in USA

    Da die Möglichkeit, dass die Vereinbarung nicht umgesetzt würde, beim Verzicht auf mündliche Verhandlung bedacht wurde - anderenfalls hätte es einer mündlichen Verhandlung ohnehin nicht bedurft, weil dann lediglich Einstellungs- bzw. Kostenbeschlüsse veranlasst gewesen wären - liegt auch keine wesentliche Änderung der Prozesslage vor, die ausnahmsweise zum Widerruf der Einwilligung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung berechtigen kann (BFH-Urteil vom 19.10.2000, III R 100/96, BFH/NV 2001, 487 ; BFH-Beschluss vom 05.10.2000, V B 74/00, BFH/NV 2001, 330 ).
  • FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01

    Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 06.10.2000 - V B 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9439
BFH, 06.10.2000 - V B 99/00 (https://dejure.org/2000,9439)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2000 - V B 99/00 (https://dejure.org/2000,9439)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2000 - V B 99/00 (https://dejure.org/2000,9439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Haftung - Vermittlungsleistungen - Steuerbefreiungen - Vorsteuerüberschuß - Vorsteuerabzug - Konkurs

  • Judicialis

    AO 1977 § 34; ; AO 1977 § ... 69; ; AO 1977 § 71; ; UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. e; ; UStG 1980 § 15 Abs. 2; ; UStG 1980 § 3a Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob

    Auszug aus BFH, 06.10.2000 - V B 99/00
    Hiergegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Kläger Verfahrensmängel und eine Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere vom BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90 (BFH/NV 1991, 504), rügt.

    b) Die vom Kläger gerügte Abweichung gegenüber dem BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 504 liegt ebenfalls nicht vor, weil das FG auf S. 22 ff. seines Urteils im Einzelnen ausgeführt hat, das FA habe sein Auswahlermessen ausreichend begründet.

    Dazu, ob dies wirklich zutrifft, enthält das Urteil in BFH/NV 1991, 504 keine Aussagen.

  • BFH, 21.07.1997 - III B 213/96
    Auszug aus BFH, 06.10.2000 - V B 99/00
    In der Beschwerdebegründung müssen abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1997 III B 213/96, BFH/NV 1998, 180).
  • BFH, 15.04.2004 - VII B 63/03

    ESt-Erstattung an Ehegatten

    Eine Zulassung nach der vorgenannten Vorschrift wegen Abweichung setzt u.a. voraus, dass das FG durch einen abstrakten Rechtssatz in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts --also auch eines anderen FG-- abgewichen ist und dass im Urteil des FG dieselbe Rechtsfrage wie in der Divergenzentscheidung zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2000 V B 99/00, BFH/NV 2001, 330).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98

    Haftung: - Umfang der Gehilfenhaftung

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 13.04.1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, Urteil vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 501, Beschluss vom 06.10.2000 V R 99/00, BFH/NV 2001, 330) entschieden, dass bei einer vorsätzlichen Steuerverkürzung die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung, ob sie etwa einen Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Anspruch nehme, in der Weise vorgeprägt sei, dass die Inanspruchnahme regelmäßig gerechtfertigt sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 13. April 1978 V R 109/75, BStBl II 1978, 508; vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 501, Beschluss vom 06. Oktober 2000 V R 99/00, BFH/NV 2001, 330 ) entschieden, dass bei einer vorsätzlichen Steuerverkürzung die von der Behörde zu treffende Ermessensentscheidung in der Weise vorgeprägt sei, dass die Inanspruchnahme regelmäßig gerechtfertigt sei.
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 17.07.2003 - VII B 93/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Anmeldung einer Konkursforderung

    Eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Abweichung setzt u.a. voraus, dass das FG durch einen abstrakten Rechtssatz in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichtes --hier des BFH-- abgewichen ist und dass im Urteil des FG dieselbe Rechtsfrage wie in der Divergenzentscheidung zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2000 V B 99/00, BFH/NV 2001, 330).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht